Elektronische Parkscheibe – Darauf musst du achten

Eine elektronische Parkscheibe ist nur mit ECE-Genehmigung Nr. 10 R – 047203 gültig und rechtskonform. Worauf du beim Kauf und beim Einsatz laut StVO Zulassung achten musst, erfährst du hier in diesem Beitrag.

Elektronische Parkscheiben erlaubt?

Prinzipiell sind elektronische Parkscheiben seit 2005 in Deutschland erlaubt. Wichtig ist allerdings, dass du dich für eine vollautomatische Parkscheibe nach DIN 1451 oder DIN 6171 entscheidest. Nur wenn die Parkscheibe alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt und in der Funktionsweise aus der Ferne nicht manipulierbar ist, darfst du sie verwenden und in deinem Fahrzeug platzieren. Die Parkscheibe muss über eine Typenbezeichnung verfügen und in ihrer Größe, im Format und in der Farbe den Vorgaben für elektronische Parkscheiben entsprechen. Die Parkzeit muss sich vollautomatisch beim Abstellen des Motors einstellen und die Zeit darf nicht mitlaufen, also sie darf sich ab dem Parken des Kfz nicht verändern. Weiter ist gesetzlich vorgeschrieben, dass auch elektronische Parkuhren über das blau-weiße Parkzeichen verfügen und es deutlich sichtbar auf die Front gedruckt aufweisen müssen. Über der Digitalanzeige befindet sich in weißer Schrift der Vermerk “Ankunftszeit”. Die Größe der Digitalzahlen muss mindestens 2 Zentimeter betragen und den 24h Rhythmus aufweisen.

Wie funktionieren elektronische Parkscheiben?

Elektronische Parkscheiben stellen sich durch einen integrierten Bewegungssensor automatisch beim Ausstellen des Motors ein. Andere Modelle, vor allem wenn eine manuelle Einstellung der Ankunftszeit möglich ist, sind laut StVO verboten und entsprechen nicht der EU-weiten Funktionsvorgabe für elektronische Parkscheiben.

Sind elektronische Parkscheiben überhaupt erlaubt?

Früher war die elektronische Parkscheibe verboten. Seit 2005 ist sie erlaubt, sofern sie den Kriterien entsprecht und die Typenbezeichnung sowie die ECE-Genehmigung Nr. 10 R – 047203 aufweist. Es gibt einige Vorgaben, die im Bezug auf die Akzeptanz elektronischer Parkscheiben beachtet und eingehalten werden müssen.

Kriterien, die erfüllt sein müssen (damit es gemäß Stvo zulässig ist)?

Die Zahlen der Digitalanzeige müssen mindestens 2 Zentimeter groß sein. Ebenso ist es eine Vorgabe, dass über der Digitalanzeige in weißen Buchstaben “Ankunftszeit” steht. Erlaubt sind nur Parkscheiben, die mit einem Bewegungssensor versehen sind und sich beim Abschalten des Motors automatisch einstellen. Eine digitale Parkuhr muss in der Farbe Blau-Weiß gehalten sein.

Wie muss die elektronische Parkscheibe richtig eingestellt werden?

Es gibt verschiedene Mythen, wie du die Parkscheibe einstellen kannst. Aber es gibt nur eine klare Anordnung, die du befolgen musst. Lässt sich die Parkscheibe einstellen, sobald du den Motor ausschaltest, darfst du sie verwenden. Anderenfalls handelt es sich um ein Modell, das laut StVO nicht zugelassen und keine vollautomatische Parkscheibe ist.

Wo muss die elektronische Parkscheibe angebracht und eingestellt werden?

Laut StVO Zulassung muss die Parkscheibe gut sichtbar angebracht werden. Eine Platzierung hinter der Frontscheibe ist zum Beispiel eine weit verbreitete Möglichkeit. Grundsätzlich steht es jedem frei, wo die Parkscheibe positioniert wird. Zu beachten ist allerdings, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht dazu verpflichtet sind, nach der elektronischen Parkscheibe zu suchen. Hier gelten also die gleichen Regeln, die du auch mit einer konventionellen Parkscheibe ohne elektronische Einstellung beachten musst. Im Winter bei verschneiter Frontscheibe ist die Sichtbarkeit der Parkuhr zum Beispiel nicht immer gegeben. Doch hier macht auch der Gesetzgeber eine Ausnahme und beschreibt, dass die Sichtbarkeit unter normalen Umständen gewährleistet sein muss. Hinweis: Nicht nur als Autofahrer, sondern auch als Motorradfahrer brauchst du eine Parkscheibe. Die elektronische Ausführung ist hier deutlich besser geeignet und lässt sich mit einem Kabelbinder am Lenker befestigen. Der Bewegungssensor ist eine Vorschrift, die für den Einsatz aller elektronischen Parkscheiben gilt und eine festgeschriebene, unabdingbare Funktionsweise beschreibt.

Zusammengefasst: So muss eine zulässige elektronische Parkscheibe aussehen

Eine elektronische Parkscheibe ist ebenso wie ihr nicht elektronisches Gegenstück Blau mit weißer Schrift. Sie verfügt über Buchstaben, die mindestens 2 Zentimeter groß und durch die Autoscheibe gut lesbar sind. Die digitale Parkscheibe muss die Abbildung des Verkehrszeichens 314, also das weiße P auf blauem Untergrund beinhalten. Ebenso muss die Typengenehmigung deutlich erkennbar und ebenso wie die Aufschrift Ankunftszeit gut lesbar sein. Erlaubt sind nur elektronische Parkscheiben, die sich nicht manipulieren und beispielsweise nachjustieren lassen.

Parkscheibe vergessen oder falsch eingestellt – welches Bußgeld erwartet mich?

Bei falsch eingestellter oder vergessener Parkscheibe droht ein Bußgeld. Je nach überschrittener Zeit und Gesamtlage staffelt sich das Bußgeld von 10 EUR bis 30 EUR. Wenn du eine halbe Stunde über der Zeit bist, zahlst du 10 EUR. Bei bis zu einer Stunde sind 15 EUR, bis zu 2 Stunden 20 EUR beim Knöllchen fällig. Ein Zeitraum bis zu 3 Stunden kostet schon 25 EUR und wenn du noch länger weg bist, fallen 30 EUR Bußgeld an. Bedenke, dass das Ordnungsamt dazu berechtigt ist, dich abschleppen zu lassen. Das gilt sowohl für eine falsch eingestellte elektronische Parkscheibe, als auch für den vollständigen Verzicht auf die Anzeige deiner Ankunftszeit. Hier unterscheidet sich die elektronische nicht von der mechanischen Parkscheibe in deinem Autofenster.